Wir brauchen mehr barrierefreie Wahllokale in der Gemeinde!

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24. Juli 2018

In der Sitzung des Vaterstettener Gemeinderats vom 19. 7. ist der Antrag der SPD-Fraktion zum Ausbau der Anzahl barrierefreier Wahllokale in der Gemeinde Vaterstetten einstimmig verabschiedet worden.

Darin wird die Verwaltung gebeten, die Wahllokale in der Gemeinde auf Barrierefreiheit zu prüfen.

Wo keine Barrierefreiheit gegeben ist, soll geprüft werden, ob diese durch folgende Maßnahmen zu schaffen ist:

  • Am Wahltag werden Stufen durch das Anlegen mobiler Rampen überbrückt.
  • Innerhalb der die Wahllokale beherbergenden Gebäude werden die Wege in das entsprechende Wahllokal mit Blindenleitsystemen gekennzeichnet.
  • Es wird dafür gesorgt, dass in den Wahllokalen kurzfristig Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte bereitgestellt werden können.
  • Wahlbenachrichtigungskarten und Wahlunterlagen werden auch in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt.

Falls eine Schaffung von Barrierefreiheit mit oben genannten Maßnahmen nicht möglich ist,werden von der Verwaltung andere Vorschläge erarbeitet, wie Menschen mit Behinderung eine Stimmabgabe in Wahllokalen ermöglicht werden kann.

Wir meinen, dass das Wahlrecht auch für die überwiegende Mehrheit der Menschen mit einer Behinderung gilt. Deshalb muss die Gemeindeverwaltung Maßnahmen ergreifen, dass es auch dieser Bevölkerungsgruppe möglich ist, möglichst selbständig und ohne Eingreifen Dritter in den Wahlprozess an den Wahlen teilzunehmen.

Es besteht zwar die Möglichkeit der Briefwahl in einer barrierefrei gestalteten Umgebung. Aus folgenden Gründen ist die Briefwahl als Standardlösung für Menschen mit einer Behinderung abzulehnen:

  • Die Briefwahl verstößt in diesem Falle gegen den Gleichheitsgrundsatz. Menschen mit Behinderung allein aufgrund ihrer Behinderung die Wahl zu erschweren ist unzumutbar, wenn nicht sogar unzulässig.
  • Durch den Quasi-Zwang zur Briefwahl ist der Wahlberechtigte in seiner Wahlfreiheit eingeschränkt. Er kann sich nicht wie jeder andere Wahlberechtigte bis zum letzten möglichen Zeitpunkt, also am Wahlsonntag um kurz vor 18 Uhr, für die Abgabe seiner Stimme entscheiden.
  • Die Möglichkeit, sich die Briefwahlunterlagen zuschicken zu lassen, dann mit dem Wahlschein in einem bei der Gemeinde zu erfragenden barrierefreien Wahllokal zu wählen, stellt ebenso eine Erschwernis der Stimmabgabe dar.

Antrag "Ausbau der Anzahl barrierefreier Wahllokale in der Gemeinde Vaterstetten" (PDF, 710 kB)

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