SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge besucht Gartenbaubetrieb in Neufarn und sorgt umgehend für Nachbesserung im Gesetz
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge kam im Sommer zu einem Informationsbesuch zum Gartenbaubetrieb Böck nach Neufarn bei Vaterstetten. Begleitet wurde Wegge dabei von der neuen Ersten Bürgermeisterin von Vaterstetten, Maria Wirnitzer. Im Mittelpunkt des Besuchs standen ein großer Gärtnerei-Rundgang und der offene Austausch mit der Familie Böck sowie mit Vertreter*innen des Zentralverbands Gartenbau aus Berlin und des Bayerischen Gärtnerei-Verbands.
Carmen Wegge:„Solche Vor-Ort-Termine mag ich immer am liebsten. Die Familie Böck lebt seit Generationen das, was unsere Region rund um München ausmacht: hochmotivierte Menschen, die mit Herz und Seele hinter ihrem Familienunternehmen stehen und dabei hochqualitative Produkte hervorbringen.“
In der Gärtnerei Böck werden seit mehr als einem Jahrhundert und in 5. Generation Gemüse, Jungpflanzen und Topfkräuter angebaut. Dabei wird nicht nur für die ca. 70 ha Freiland- und 10 ha Gewächshausfläche ökologische Verantwortung übernommen, sondern auch für die mehreren Dutzend Mitarbeiter*innen. Wegge machte sich vor Ort ein Bild vom Unternehmen und auch von den aktuellen Herausforderungen der Gartenbaubetriebe.
Ein Anliegen der Gärtnerei Böck war die neue Empowering-Consumers-Richtlinie der EU (kurz EmpCo), die am 27. September 2026 in Kraft tritt. Diese führt zu neuen Vorgaben bei Produktverpackungen, was zur Folge hätte, dass Unternehmen zum Beispiel ihre Produktverpackungen erneuern oder umetikettieren müssen, weil die Vorgaben ab dem Tag des Inkrafttretens für alle Produkte gelten, auch für solche, die bereits vorher in den Verkehr gebracht wurden. Abmahnungen und Klagen von Wettbewerber*innen oder anspruchsberechtigten Umwelt- und Verbraucherverbänden gegen Unternehmen wären die Folge gewesen.
Carmen Wegge:„Es freut mich sehr, dass ich dieses Anliegen der Familie Böck direkt in meine Arbeit in Berlin mit aufnehmen und nun für eine Problemlösung sorgen konnte. Denn das ist der Auftrag von uns Abgeordneten: das Lebend der Menschen vor Ort konkret besser zu machen. Niemand kann verstehen, warum man auf einmal Verpackungen ungenutzt wegschmeißen muss. Das ist gerade nicht nachhaltig. Deswegen haben wir jetzt einen guten Weg gefunden, wie mit Restbeständen umgegangen werden kann.“
Auf Betreiben von Wegge als Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion hat der Bundestag nun am vergangenen Donnerstag, 24. September – und damit pünktlich vor Inkrafttreten der EU-Richtlinie – das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert und neue Auslegungshinweise der EU-Kommission im deutschen Recht verankert. Die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen soll demnach nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung sollen dabei insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden: die Schwere des Rechtsverstoßes, die vom Unternehmen unternommenen Anstrengungen zur Beseitigung des Verstoßes sowie die mit der Beseitigung verbundenen Kosten und Umweltbelastungen.
Damit wurde für viele Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit der EmpCo-Umsetzung bis zuletzt große Sorgen gemacht haben, eine pragmatische und praxistaugliche Übergangslösung gefunden, um einen verhältnismäßigen Umgang mit Altbeständen sicherzustellen.